
Das neue Wahlrecht
So funktioniert es
Am 20. Februar 2011 finden in Hamburg zwei Wahlen statt. Gewählt werden die
Bürgerschaft und unsere Bezirksparlamente. In Ihrem Wahllokal erhalten Sie
insgesamt 2 x 2 Stimmzettel
-
einen für die Landesliste der Bürgerschaft (gelb)
-
einen für die Wahlkreisliste der Bürgerschaft (rot)
-
einen für die Bezirksliste der Bezirksversammlung Harburg (grün)
-
einen für die Wahlkreisliste der Bezirksversammlung (blau)
Auf allen Stimmzetteln haben Sie jeweils fünf Stimmen!
17 Wahlkreise
Von den 121 Abgeordneten der Bürgerschaft werden 71 in Wahlkreisen und nur noch
50 über die Landeslisten gewählt. Hierfür wurde Hamburg in 17 unterschiedlich
große Wahlkreise eingeteilt. Der unterschiedlichen Größe der Wahlkreise
entsprechend werden drei bis fünf Abgeordnete pro Wahlkreis gewählt. Im
Wahlkreis 13 Alstertal-Walddörfer sind fünf Abgeordnete zu wählen.
Es geht ganz einfach!
Für die Bürgerschaftswahl haben Sie als Wähler
-
fünf Stimmen für die Landesliste, die Sie beliebig verteilen können.
-
fünf Stimmen für die Wahlkreisliste, die Sie beliebig verteilen können.
Mit dem Stimmzettelheft für die Landesliste der Bürgerschaft entscheiden Sie über die Zusammensetzung der Bürgerschaft insgesamt, also auch darüber, wer Erster Bürgermeister werden soll. Hier haben Sie die Möglichkeit, einzelne Personen zu wählen (Kreuze hinter den Kandidaten) oder aber die von der Partei vorgegebene Landesliste unverändert zu übernehmen (Kreuze hinter der Gesamtliste). Die fünf Stimmen können Sie aber auch beliebig verteilen, auch mehrere Stimmen auf einen Kandidaten (kumulieren) oder auf die Listen anderer Parteien (panaschieren). Mit Ihren Stimmen für die Landesliste entscheiden Sie über die Mehrheitsverhältnisse zwischen den Parteien in der Bürgerschaft.
Wer soll in die Bürgerschaft einziehen?'
Mit dem Stimmzettelheft für die Wahlkreisliste der Bürgerschaft entscheiden
Sie darüber, wer aus dem Wahlkreis 13 in die Bürgerschaft einziehen soll.
Im Wahlkreis gibt es nur noch Personenstimmen. Die fünf Stimmen können Sie
beliebig verteilen, auch mehrere Stimmen auf einen Kandidaten (kumulieren) oder
auf Kandidaten verschiedener Parteien (panaschieren). Gewählt ist von den
Wahlkreisbewerbern der Kandidat mit den meisten Stimmen.
Die Wahl zur Bezirksversammlung
Das Wahlrecht für die Bezirksversammlung entspricht dem Bürgerschaftswahlrecht.
Auch für die Bezirksversammlungswahl erhalten Sie zwei Stimmzettelhefte. Eines
für die Bezirksliste (grün), auf der Sie fünf Stimmen für die Gesamtliste
bzw. Für einzelne Kandidaten frei verteilen können. Eines für die
Wahlkreisliste (blau), auf der Sie ebenfalls fünf Stimmen frei für die
Wahlkreiskandidaten abgeben können.
Zehn Stimmen für den Bezirk, zehn Stimmen für die Bürgerschaft - macht zusammen 20 Stimmen am 20. Februar. Eine Formel, die man sich merken kann!
Fragen & Antworten
Muss ich fünf Kreuze machen - oder dürfen es auch
weniger sein?
Sie dürfen auf Ihrem Stimmzettel auch weniger als fünf Kreuze machen. Jede
Stimme wird gezählt. Aber ist das schlau? Sie verschenken Stimmen und Einfluss,
wenn Sie weniger als fünf Kreuze machen. Wichtig ist nur - machen Sie bitte
nicht mehr als fünf Kreuze, sonst ist Ihr Stimmzettel ungültig.
Kann ich auch einen leeren Stimmzettel abgeben?
Selbstverständlich. Es ist wie bei allen Wahlen auch hier möglich, einen
leeren Stimmzettel abzugeben, der als ungültige Stimme gezählt wird. Aber auch
hier ist die Mitwirkungschance vertan.
Wenn Sie sich bei der Stimmabgabe verschrieben haben, so der Rat des
Landeswahlamtes, zerreißen Sie ihren Stimmzettel und wenden sich einfach an den
anwesenden Wahlvorstand. Sie erhalten einen neuen Stimmzettel und können
abstimmen. Den zerrissenen Stimmzettel sollten Sie aus Gründen des
Wahlgeheimnisses behalten und mitnehmen.
Kumulieren, panaschieren, Stimmzettelhefte? Wenn Sie noch Fragen haben – kein
Problem. Sprechen Sie uns einfach an.
Zusätzliches Material
- Das neue Hamburger Wahlrecht schnell erklärt (folgt)